Blausäure in SteinobstbrändenKurzbeschreibung des Cyanurex- Verfahrens zur Vermeidung von Cyanid im Destillat Ethylcarbamat in Obstbränden: Die Verbindung Ethylcarbamat (EC), auch Urethan genannt, ist als unerwünschter, gesundheitlich be-denklicher und lebensmittelrechtlich begrenzter Stoff vor allem in Steinobstbränden bekannt. Auch nach neuesten Untersuchungen in den USA über die Wirkung von EC fordert das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) die Ethylcarbamatgehalte alko-holischer Getränke zu minimieren. Spirituosen mit EC-Gehalten von mehr als 0,8 mg/l sind nicht verkehrsfähig! Ursachen der Ethylcarbamatbildung: EC entsteht aus Blausäure unter Lichteinwirkung. Blausäure gelangt bei der Gärung und Lagerung von Steinobstmaischen aus den Steinen in die Maische. Bei der Destillation wird Blausäure in das Destillat übergetrieben. Der Blausäuregehalt eines Steinobstdestillates und die daraus resultierende Menge EC ist von vielen Faktoren (Gärführung, Maischelagerung, Destillationsanlage etc.) abhän-gig. Die gezielte Begrenzung der Blausäure im Destillat ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dort den Grenzwert an EC einzuhalten: Sobald blausäurehaltige Destillate unter Lichtein-fluss gelangen, wird Blausäure zu EC umgesetzt. Nur durch eine weitgehend vollständige Blausäureabtrennung kann die spätere EC-Bildung verhindert werden. Wirkungsweise des CYANUREX-Verfahrens (Kupfer-Chlorid-Verfahrens): Durch Zusatz des Kupfersalzes Kupfer(I)-Chlorid zur Maische oder dem Rohbrand vor der Destillation wird die meist zu geringe Kupferaktivität der Brennblase verstärkt. Das Kupfersalz CYANUREX, zur Maische oder dem Rohbrand vor der Destillation zugesetzt, bindet die bei der Destillation freigesetzte Blausäure in Form schwerlöslicher, nichtflüchtiger Cyanide, die nicht in das Destillat übergehen, sondern in der Schlempe verbleiben. Durch Verhinderung des Überganges von Blausäure in das Destillat ist die Bildung von EC im Fertigprodukt selbst bei Lagerung unter Lichteinwirkung nahezu ausgeschlossen. Destillate von Maischen, die mit CYANUREX gebrannt wurden, sind frei von Blausäure und zeichnen sich durch einen fruchttypischeren Geruch und Geschmack aus. Der bei Steinobstdestillaten häufig beanstandete Bittermandel- oder Steinton, hervorgerufen durch erhöhte Blausäuregehalte, ist ausgeschlossen. Des Weiteren werden auch andere unerwünschte Aromastoffe (z.B. schwefelhaltige Verbindungen) eliminiert. Durchführung des Verfahrens: 1. Einmalige Destillation mit Verstärker: CYANUREX-Bedarf durch Probedestillation und Blausäurebestimmung ermitteln (s. entsprechende Anleitungen);
2. Rohbrand- / Feinbrand-Verfahren: Maischen ohne CYANUREX -Zusatz destillieren;
3. Ermittlung des CYANUREX -Bedarfs mittels Probedestillation:
4. Prüfung auf Vollständigkeit der Cyanid-Abtrennung:
Sicherheitshinweise: CYANUREX ist ein Brennereihilfsstoff, der nur vor der Destillation von Maischen oder Rohbränden dem Brenngut zugesetzt werden darf. CYANUREX ist dicht verschlossen, dunkel und trocken aufzubewahren. CYANUREX darf nicht in Hände von Kindern gelangen! Der Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten ist zu vermeiden, Staub nicht einatmen! Im Falle des Hautkontaktes gründlich mit Wasser abspülen! CYANUREX ist gesundheitsschädlich beim Ver-schlucken! Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen! Hinweise zur Entsorgung von Brennereirück-ständen: Schlempen oder Lutterwässer dürfen generell nicht in die öffentliche Kanalisation geleitet, sondern müssen in separaten Senkgruben gesammelt und neutralisiert werden. In begrenztem Umfang ist die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen möglich. Durch Einsatz von CYANUREX ist der Kupfergehalt in Lutterwässer und Schlempen erhöht. Das Kupfer liegt hierbei jedoch in unlöslicher, inaktiver Form vor. Derartige Schlempen sollten nicht auf Böden mit erhöhten Kupfergehalten (z.B. Weinberge) ausgebracht werden. Die zuständigen Landwirtschaftsämter erteilen Auskunft über die Kupfergehalte der in Frage kommenden Flächen. |